Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - Realitätsverzerrung auf Kosten der Sicherheit
- OMEGA 24

- 28. Okt.
- 6 Min. Lesezeit

Die Statistik, die Vertrauen schaffen soll – und es untergräbt
Jahr für Jahr wird die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als objektives Maß für die Sicherheitslage in Deutschland präsentiert. Politik, Medien und Polizeiführung nutzen sie, um Trends zu deuten, Maßnahmen zu legitimieren und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu beeinflussen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Die PKS ist kein realistisches Abbild der Kriminalität – sie ist ein selektiver Ausschnitt, der durch methodische Einschränkungen, politische Einflussnahme und strukturelle Blindstellen massiv verzerrt wird.
Was zählt überhaupt als Straftat in der PKS?
Damit eine Straftat in der PKS auftaucht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
sie muss angezeigt worden sein und
ein Täter muss ermittelt worden sein.
Das bedeutet: nicht angezeigte Straftaten und Anzeigen ohne Täter bleiben weitgehend unsichtbar. Die PKS bildet also nicht die Kriminalität ab, sondern die polizeilich bekannte und bearbeitete Kriminalität – ein fundamentaler Unterschied. Gerade der zweite Umstand, dass auch ein Täter ermittelt werden muss, ist weitestgehend unbekannt.
Rückgang der Gesamtzahlen – aber Gewalt nimmt zu
Ein zentrales Narrativ lautet: die Kriminalität in Deutschland geht zurück. Tatsächlich zeigen die Gesamtzahlen der PKS in vielen Jahren eine leichte Abschwächung – zuletzt auch durch die Teillegalisierung von Cannabis, die zehntausende Rauschgiftdelikte aus der Statistik entfernte.
Doch dieser Rückgang ist trügerisch. Denn während Vermögensdelikte wie Diebstahl oder Betrug tendenziell rückläufig sind, steigen die Zahlen bei den sogenannten Rohheitsdelikten – also Körperverletzung, Raub, Nötigung und gefährliche Angriffe – seit Jahren kontinuierlich.
Beispielhafte Entwicklung
Körperverletzung: in vielen Bundesländern seit 2018 mit jährlichem Zuwachs von 3–5 %.
Tatverdächtige Kinder und Jugendliche: 2024 ein Anstieg um über 10 % bei Gewaltkriminalität.
Raubdelikte: in urbanen Räumen wie Berlin, Frankfurt oder Leipzig seit Jahren auf hohem Niveau.
Diese Entwicklung steht im Widerspruch zur suggerierten Entspannung der Gesamtlage und deutet auf eine strukturelle Verschiebung der Kriminalitätsstruktur hin – weg von Eigentumsdelikten, hin zu körperlicher Gewalt.
Dunkelziffer I: Die unsichtbare Kriminalität
Die erste große Lücke ist die sogenannte Dunkelziffer – also Straftaten, die nie angezeigt werden. Studien zeigen:
LKA Niedersachsen (2025): Nur jede vierte Straftat wird angezeigt.
BDK (2018): Nur jede 14. Straftat wird gemeldet.
Dunkelfeldstudie NRW (2013): 71-mal mehr schwere Körperverletzungen als registriert.
Niedersächsische Dunkelfeldstudie (2022): Anzeigequote bei häuslicher Gewalt nur 22 %.
Gründe für Nichtanzeige sind vielfältig: Scham, Angst, Misstrauen gegenüber Behörden oder das Gefühl, dass eine Anzeige „nichts bringt“. Besonders betroffen sind Sexualdelikte, häusliche Gewalt und Cyberkriminalität.
Dunkelziffer II: Anzeigen ohne Täter
Die zweite große Lücke betrifft Straftaten, die zwar angezeigt, aber nie aufgeklärt werden. Laut internen Schätzungen aus Polizeikreisen liegt das Verhältnis bei 1:10 bis 1:30 – also zehn- bis dreißigmal mehr Fälle ohne Täter als offiziell erfasst. Da man es nicht belegen kann, verschweigt man deshalb lieber die ganze Problematik.
Beispiel: Bei den Ausschreitungen in Stuttgart (2020) wurden von 400–500 Tatverdächtigen nur 25 festgenommen. In Frankfurt (2020) waren es 39 von mehreren Hundert. Gruppendelikte wie Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Beleidigung bleiben oft ohne Täterzuordnung – und damit unter dem Radar der PKS.
Wie viele Straftaten bleiben unsichtbar, wie groß mag die Dunkelziffer sein?
Mit der offiziellen Dunkelziffer sind all die Straftaten gemeint, welche zwar vollendet, jedoch nicht angezeigt wurden. Die Höhe der Dunkelziffer kann nur vorsichtig hochgerechnet werden? Es gibt u.a. nachfolgende Einschätzungen:
Ehemaliger Vorsitzender Bund Deutscher Kriminalbeamter - Schulz (2017): ca. das Fünffache
Bund Deutscher Kriminalbeamter (2018): nur jede 14. Straftat wird überhaupt angezeigt.
Darüber hinaus gab es in NRW im Jahre 2013 eine Studie, wonach bekannt wurde, dass sich 71 Mal
mehr schwere Körperverletzungen und 89 Mal mehr leichte Körperverletzungen ereignet haben sollen,
LKA Niedersachsen 2025: nur jede vierte Straftat wird angezeigt.
Die Hochrechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass eine realistische Einschätzung bei Rohheitsdelikten von einem Verhältnis 1:5 und bei allgemeinen Straftaten von 1:17 ausgeht. Auf jeder in der Statistik enthaltenen Delikt kommen entweder die fünffache bzw. siebzehnfache Anzahl an wirklich verübten Straftaten hinzu. Die folgende Infografik zeigt die Diskrepanz zwischen offiziell gemeldeten Straftaten und der geschätzten tatsächlichen Anzahl – basierend auf Studien und Erfahrungswerten:

Juristische Filter: Einstellungen und Freisprüche
Selbst wenn ein Täter ermittelt wird, bedeutet das noch lange keine Verurteilung:
§ 170 Abs. 2 StPO: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdacht.
§ 153 StPO: Verfahrenseinstellung aufgrund Geringfügigkeit.
§ 154 StPO: Einstellung bzw. Zusammenfassung bei Mehrfachdelikten.
Laut Kriminologischem Forschungsinstitut Niedersachsen enden nur 2,6 % der registrierten Einbrüche mit einer Verurteilung. Die PKS blendet diese juristische Ausdünnung aus – sie zählt polizeiliche Bearbeitung, nicht rechtskräftige Urteile.
Politisch motivierte Kriminalität (PMK): Statistik mit ideologischer Schlagseite
Ein besonders heikler Bereich ist die Politisch motivierte Kriminalität (PMK). Hier werden Straftaten nach vermuteter Motivation und Opferkreis zugeordnet – oft ohne Täterkenntnis.
Beispiel: Wird ein Hakenkreuz an das Büro eines AfD-Politikers geschmiert, gilt das als „rechtes Propagandadelikt“ – selbst wenn der Täter aus dem linken Spektrum stammt. Angriffe auf Ausländer oder jüdische Einrichtungen ohne Täterzuordnung werden automatisch dem „rechten Spektrum“ zugewiesen. Das verzerrt die Statistik massiv und führt zu ideologisch aufgeladenen Interpretationen.
Im Gegensatz dazu steht die PKS, die sich auf polizeilich bearbeitete Straftaten mit Täterbezug konzentriert. Die PMK hingegen ist ein Deutungsinstrument – oft politisch motiviert und methodisch fragwürdig.
Weitere strukturelle Schwächen der PKS
Gruppendelikte: oft keine Täterfeststellung → keine Erfassung.
Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft: nicht in der PKS enthalten.
§ 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung): nicht erfasst, z. B. Hochzeitskorsos.
Mehrfachstaatsbürger: als „Deutsche“ gezählt, Verzerrung der Täterstatistik.
Methodik: intransparent, regional unterschiedlich, politisch beeinflussbar.
Beispiel G20-Gipfel Hamburg: Wenn tausende Straftaten im Dunkelfeld verschwinden

Ein besonders eindrückliches Beispiel für die strukturellen Schwächen der PKS sind
die Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017. Über mehrere Tage kam es zu massiven Gewaltexzessen, insbesondere durch linksextreme Gruppen wie den sogenannten „Schwarzen Block“. Autos und Gebäude wurden in Brand gesetzt, Geschäfte geplündert, Polizisten angegriffen. Das SEK bekam die Lage nur durch die Androhung eines Schusswaffengebrauchs in den Griff – insgesamt wurden über 600 Beamte verletzt.
Trotz des größten Polizeiaufgebots in der Geschichte der Bundesrepublik mit 31.000 Einsatzkräften konnten die Ausschreitungen nicht verhindert werden. Die polizeiliche Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ leitete über 3.500 Verfahren ein, von denen nur rund 950 an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Letztlich wurden 246 Urteile gesprochen – ein Bruchteil der tatsächlichen Straftaten.
Besonders brisant: viele Täter blieben unerkannt, da sie vermummt agierten oder in Gruppen auftraten. Die Szene rund um die Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld, bei der Dutzende Personen verletzt wurden, führte zwar zu Anklagen gegen 72 Personen – doch die juristische Aufarbeitung ist bis heute nicht abgeschlossen.
Diese Zahlen zeigen exemplarisch, wie selbst bei öffentlichkeitswirksamen Großereignissen mit massiver Gewaltanwendung nur ein kleiner Teil der Straftaten tatsächlich Eingang in die PKS findet. Die Dunkelziffer ist enorm – und die Statistik spiegelt nur das, was ermittelt und verfolgt werden konnte.
Antisemitismus: ein angeblich rechtes Phänomen
In der öffentlichen Debatte wird Antisemitismus häufig pauschal dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet. Diese Zuordnung ist zwar historisch nachvollziehbar – insbesondere im Kontext des Nationalsozialismus – greift aber in der heutigen Realität zu kurz. Denn antisemitische Einstellungen und Straftaten finden sich auch in anderen ideologischen und kulturellen Milieus, etwa im linksextremen Aktivismus und im islamistisch oder arabisch geprägten Umfeld.
Was die Statistik verschweigt
Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz werden antisemitische Straftaten ohne Täterzuordnung häufig dem „Phänomenbereich Rechts“ zugewiesen – allein aufgrund der Symbolik oder des Tatorts. Beispiel: Wird ein Hakenkreuz an eine Synagoge gesprüht, gilt dies als „rechtes Propagandadelikt“, selbst wenn der Täter unbekannt ist oder Hinweise auf eine andere Motivation vorliegen. Diese Praxis verzerrt die Statistik und führt zu einer ideologisch gefärbten Darstellung der Täterstruktur.
Studien zeigen ein differenziertes Bild
Die Konrad-Adenauer-Stiftung stellte 2023 fest, dass antisemitische Einstellungen nicht nur unter Rechtsextremen, sondern auch unter Linksextremen, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund verbreitet sind.
Eine Studie im Fachjournal Zeitschrift für Extremismus und Demokratie (2024) zeigt, dass insbesondere arabischstämmige Jugendliche in Deutschland überdurchschnittlich häufig antisemitische Narrative übernehmen – teils religiös motiviert, teils politisch aufgeladen durch den Nahostkonflikt.
Auch im linksextremen Spektrum tritt Antisemitismus auf – etwa in Form von israelfeindlichen Parolen bei Demonstrationen, Boykottaufrufen gegen jüdische Organisationen oder Relativierungen des Holocaust im Kontext antikapitalistischer Ideologien.
Politische Instrumentalisierung
Diese komplexe Realität wird in der offiziellen Statistik oft nicht abgebildet. Die Zuordnung zur „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ erfolgt häufig automatisiert, ohne Täterkenntnis. Das führt zu einer statistischen Monopolisierung des Antisemitismus auf das rechte Spektrum, obwohl die Ursachen und Tätergruppen deutlich vielfältiger sind.
Fazit: Die PKS ist ein Indiz – kein Beweis
Die PKS ist ein Werkzeug zur Messung polizeilicher Aktivität und des Anzeigeverhaltens. Doch sie ist kein realistisches Abbild der Kriminalitätslage. Ihre Struktur blendet systematisch große Teile der Wirklichkeit aus:
nicht angezeigte Straftaten
nicht aufgeklärte Anzeigen
juristische Einstellungen
politische Umdeutungen in der PMK
Wer die PKS als Beweis für eine Verbesserung der Sicherheitslage heranzieht, ignoriert diese fundamentalen Probleme. Eine realistische Bewertung muss Dunkelfeldstudien, Justizstatistiken und gesellschaftliche Wahrnehmung einbeziehen. Fakt ist jedoch, dass die Gewalt draußen auf den Straßen wesentlich umfangreicher ist, als dies uns Politik, Medien, Gewerkschaften, NGOs etc. weismachen wollen.

Quellenverzeichnis
BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter): „Nur jede 14. Straftat wird angezeigt“
BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter): „PKS 2017 - das ist die Wahrheit"
Bundesamt für Verfassungsschutz: Lagebild Antisemitismus 2022/2023
Bundeskriminalamt (BKA): PKS 2024 – Tabellen, Methodik und Interpretation
Bundesministerium des Innern (BMI): PKS 2024 – Broschüre als PDF
Bundesregierung – Publikationsportal: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2024
FR Berichterstattung zur PMK-Zuordnung: FR zu Ausschreitungen in Frankfurt 2020
Junge Freiheit: das Dunkelfeld expandiert
Konrad-Adenauer-Stiftung: Antisemitische Einstellungen in Deutschland (2023)
LKA Niedersachsen: nur jede vierte Straftat wird angezeigt (2025)
MI Niedersachsen: 4. Niedersächsische Dunkelfeldstudie (2022)
Verfassungsschutzbericht 2022: PDF des Bundesamts für Verfassungsschutz
Verfassungsschutz Niedersachsen: Dunkelziffer um das dreifache höher (2013)
WELT zur Dunkelfeldstudie NRW (2013): „Wie die Polizei Statistik-Verbrechen verheimlicht“
Wikipedia: Ausschreitungen in Stuttgart 2020
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen:
Verurteilungsquote bei Einbruchsdiebstahl: nur 2,6 % trotz 17,8 % Aufklärungsquote laut PKS
KI und eigene Recherchen








